Nutzungsbedingungen für das Portal zur Auskunft aus den Bodenrichtwerten

Der Nutzer für das Internetportal zur Auskunft aus den Bodenrichtwerten (im einzelnen Bodenrichtwertkarte und Grundstücksmarktbericht) erkennt folgende Vereinbarung an:

  1. Der Nutzer verwendet die Inhalte aus dem Portal einschließlich des Auskunftssystemes GEOLiNE.flex für interne Zwecke des Nutzers an einem Arbeitsplatz. Der interne Zweck schließt eine Nutzung der verschiedenen Inhalte aus GEOLiNE.flex sowohl für interne Präsentationen als auch für externe Unterlagen (z.B. für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit) ein. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet.
  2. Ansprechpartner für alle Fragen zu GEOLiNE.flex, Software, Schnittstellen, Datenformaten, Dateninhalten und allen weitergehenden Fragen ist ausschließlich das Stadtmessungsamt, Abteilung Geoinformation und Kartografie. Hotline - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:30 Uhr, Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Technisch bedingte Unterbrechungen werden nach Möglichkeit durch Mail rechtzeitig angekündigt. Ansonsten steht GEOLiNE.flex rund um die Uhr zur Verfügung, ausgenommen bei höherer Gewalt oder vom Stadtmessungsamt nicht zu vertretender Einwirkungen (Verfügbarkeit von Servern anderer Ämter).
  3. Für die Nutzung des Portales wird ein jährliches Nutzungsentgelt erhoben. Die Abrechnung erfolgt mit der Bereitstellung der Zugangsdaten für die Dauer eines Jahres. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Erscheinen der neuen Bodenrichtwerte (jeweils im Juni eines Jahres).
  4. Das Stadtmessungsamt führt die Inhalte von GEOLiNE.flex mit der erforderlichen Sorgfalt. Es kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten nach Bild und Koordinaten übernommen werden. Die Inhalte sind teilweise durch Digitalisierung entstanden. Soweit Daten anderer Ämter genutzt werden, gilt dies entsprechend auch für diese Daten. Bei Neuerungen wird der Nutzer informiert.

    Bei Veröffentlichungen, die auf Grundlage von GEOLiNE.flex erstellt wurden, ist darauf zu achten, dass an geeigneter und gut sichtbarer Stelle folgender Vermerk angebracht ist:
    © Landeshauptstadt Stuttgart, Gutachterausschuss

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.